Für die Einbürgerung müssen Sie verschiedene Unterlagen dem Rathaus vorlegen. Diese sind z. B. Ihre Geburtsurkunde (manchmal im Deutschen auch Abstammungsurkunde genannt), falls Sie verheiratet sind, die Heiratsurkunde und bei einer vorherigen Scheidung Ihr Scheidungsurteil. Diese Unterlagen werden regelmäßig nur anerkannt, wenn sie von einem amtlich beeidigten Übersetzer auch ins Deutsche übersetzt wurden. Dazu sollten Sie uns die Geburtsurkunde sowie die anderen für die Einbürgerung benötigten Unterlagen per E-Mail zusenden, am liebsten als PDF-Datei. Bevor wir mit der beglaubigten Übersetzung, die dann vom Amt anerkannt wird, beginnen, senden wir Ihnen ein Angebot, dem Sie hoffentlich zustimmen werden. Alternativ können Sie auch bei uns in Karlsruhe Ihre Unterlagen zur Übersetzung vorlegen.
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Sie möchten die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen? Wenn Sie seit acht Jahren in Deutschland leben (falls Sie einen Integrationskurs absolviert haben, sind es nur sieben Jahre) und alle sonstigen Voraussetzungen bezüglich Verdienst, Wohnung, Sprachkenntnisse usw. erfüllen, dann können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Das kostet nur ca. 250 Euro und bringt mehrere Vorteile wie z.B. das Wahlrecht mit sich. Schneller werden Sie deutsch, wenn Sie mit einem/einer Deutschen verheiratet sind. Dann können Sie die Einbürgerung bereits nach vier Jahren beantragen. Sie benötigen die Einbürgerungszusicherung, um auf Ihre bestehende Staatsbürgerschaft zu verzichten. Diese Einbürgerungszusicherungdes deutschen Rathauses wird von uns in die Fremdsprache übersetzt. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist meist nicht möglich. Eine Ausnahme gilt für EU-Bürger. Sind Sie beispielsweise französischer oder britischer Bürger, so hat der deutsche Staats nichts dagegen, wenn Sie die ursprüngliche Staatsangehörigkeit beibehalten. Ob dies jedoch auch Ihr Geburtsstaat zuläßt, sollten Sie dort prüfen.
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Aktualisiert am 12.5.2020: Coronavirus-Epidemie - zur Zeit sind persönliche Besuche nicht möglich.