Die Entscheidung für den sogenannten Brexit nach dem Referendum im Juni 2016 stellt eine besondere Herausforderung für alle Briten in Deutschland dar.
Zwar ist bis heute (Oktober 2016) nicht einmal sicher, ob der Brexit tatsächlich stattfinden wird. Die Premierministerin, Theresa May, hat jedoch angekündigt, den Artikel 50 bis Ende März 2017 auszulösen, der dann ca. zwei Jahre später den Austritt Großbritanniens aus der EU führt. Sie will dies von sich aus tun, d.h. selbst entscheiden und nicht das Parlament dazu befragen. In etwa zwei Wochen wird diesbezüglich die Entscheidung des High Court erwartet, die eine Mitwirkung des britischen Unterhauses verlangen könnte. Aber auch dann wird eine solche Entscheidung sicher noch vor die letzte Instanz gerecht, dem Supreme Court. Dieser wird dann wohl erst zum Ende des Jahres oder noch später entscheiden, ob die Regierung von sich aus den Brexit veranlassen darf. Diese Unsicherheit, ob denn nun ein Brexit tatsächlich kommt oder ob er noch vom Unterhaus abgewehrt werden kann, wie er aussehen wird („hard oder soft Brexit“) und welche Auswirkungen er haben wird, betrifft nicht nur die Briten in England, Wales, Schottland und Nordirland, sondern auch in Deutschland.
Falls der Brexit tatsächlich eintritt, heißt dies für ca. 100.000 britische Expats in Deutschland, daß ihre Sonderrechte als EU-Bürger zukünftig nicht mehr gelten, insbesondere daß sie nicht mehr frei in der EU umziehen bzw. leben und arbeiten dürfen. Selbst wenn Deutschland, wie erwartet, den britischen Staatsbürgern ein unbefristetes Aufenthalts- und Arbeitsrecht einräumen wird, ist Ihre Zukunft in Europa dennoch nicht sicher. Eine einfache Lösung für Engländer, Schotten, Nord Iren und Waliser ist es, die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates anzunehmen. Viele Briten haben Eltern oder Großeltern aus Irland und können unter Umständen damit auch eine irische Staatsangehörigkeit beantragen und so Teil der EU bleiben. Briten in Deutschland können, falls sie seit 8 Jahre in Deutschland leben (mit Integrationskurs 7 Jahre) oder seit 4 Jahren einen deutschen Ehepartner haben, auch die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Obwohl der deutsche Staat normalerweise keine doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt, ist dies bei Briten als EU-Bürger doch möglich. Allerdings nur so lange, wie Großbritannien (neudeutsch auch Vereinigtes Königreich genannt) noch Mitglied der EU ist. Nach der Entscheidung für den Brexit und dem Ablauf der vorgesehenen zwei Jahre Verhandlungen zwischen Großbritannien und der EU ist dann eine parallele, also doppelte Staatsbürgerschaft nicht mehr möglich. Der Antrag auf deutsche Staatsangehörigkeit sollte also möglichst bald gestellt werden. Infos dazu, wie Sie als Engländer (zusätzlich) Deutscher werden können, finden Sie in dieser Broschüre der Bundesregierung.
Für die Beantragung Ihrer deutschen Staatsbürgerschaft bzw. dann Ihres deutschen EU-Reisepasses übersetzen wir Ihre englische Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und andere Papiere (falls Sie geschieden sind, Ihr Scheidungsurteil) beglaubigt für das Standesamt bzw. das Rathaus. Selbstverständlich werden diese beglaubigten Übersetzungen für die Einbürgerung von der Behörde anerkannt, da wir hierfür nur gerichtlich bestellte und beeidigte Übersetzer einsetzen.
Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde usw. an info@fachuebersetzungen.de.
Auch dann gilt der Text oben entsprechend, wobei die doppelte Staatsangehörigkeit anders geregelt sein kann
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Aktualisiert am 12.5.2020: Coronavirus-Epidemie - zur Zeit sind persönliche Besuche nicht möglich.