Wir übersetzen seit 1990 und waren über 20 Jahren in Karlsruhe als Übersetzer tätig.
Die Übersetzungen werden stets von erfahrenen Übersetzern in die eigene Muttersprache getätigt. Eine Ausnahme dieses Muttersprachlerprinzips gibt es bei Urkunden wie Zeugnissen (z.B. Abitur) oder bei einer Scheidung (Heiratsurkunde/Scheidungsurteil).
Die Übersetzungen, gleich ob Verträge oder Urkunden, können von uns auch mit einer „Beglaubigung“ versehen werden. Dabei bestätigt der Übersetzer die Richtigkeit der Übersetzung. Hierfür ist der Übersetzer beim zuständigen Landgericht beeidigt. Georg Eisenmann ist vom Landgericht Karlsruhe als öffentlich beeidigter Urkunden-Übersetzer für Englisch bestellt.
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Aktualisiert am 12.5.2020: Coronavirus-Epidemie - zur Zeit sind persönliche Besuche nicht möglich.